Tagesbetreuungsausbaugesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Jugendamtes zum Tagesbetreuungsausbaugesetz befasst sich mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Förderung von Kindern unter drei Jahren. Ziel ist es, bis zum 1. Oktober 2010 ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für 20 Prozent der unter Dreijährigen zu schaffen.
Die Struktur der Betreuung umfasst die Erhaltung altersgemischter Gruppen sowie die Möglichkeit, durch Budgetvereinbarungen nicht mehr benötigte Kindergartenplätze in Plätze für Zweijährige umzuwandeln. Ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 sieht das Programm zudem die Aufnahme von zusätzlichen Zweijährigen in Regeleinrichtungen sowie die Schaffung von Eltern-Kind-Gruppen vor. Ein weiterer Bestandteil des Ausbaus ist die Tagespflege, wobei die Qualifizierung der Fachkräfte sowie die Nutzung alternativer Räumlichkeiten im Fokus stehen.
Da die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz zum aktuellen Zeitpunkt nicht unmittelbar gewährleistet werden kann, wird die Nutzung einer Übergangsregelung beantragt. Demnach soll die Erfüllung der Verpflichtung zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots erst zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch ab dem 1. Oktober 2010, erfolgen. Der Beschluss sieht vor, jährliche Ausbaustufen festzulegen und den aktuellen Bedarf sowie den Stand der Umsetzung jeweils zum 15. März zu ermitteln. Die Verwaltung des Jugendamtes soll hierzu im Rahmen der Jugendhilfeplanung gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Tagesbetreuung agieren und dem Jugendhilfeausschuss berichten.
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Dokumente
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