Gewaltschutzgesetz: - Tätigkeitsbericht der Arbeitsgruppe 'Häusliche Gewalt' - Leitfaden 'Häusliche Gewalt' im Rahmen der Koopeartion zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26. April 2005 wird der Tätigkeitsbericht der Arbeitsgruppe „Häusliche Gewalt“ sowie der Leitfaden „Häusliche Gewalt“ zur Vorlage gebracht. Die Vorlage der Verwaltung thematisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen durch das Gewaltschutzgesetz sowie die entsprechenden Änderungen im Polizeirecht des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die rechtliche Grundlage ermöglicht es der Polizei, bei Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung eine Wohnungsverweisung sowie ein Rückkehrverbot für bis zu zehn Tage gegen die gewalttätige Person zu verhängen. Zudem können betroffene volljährige Personen gerichtliche Schutzanordnungen beantragen, die Kontaktverbote oder Annäherungsverbote festlegen und die alleinige Nutzung der Wohnung regeln können.
Für das Jugendamt dient der Leitfaden als Grundlage für das Handeln im Kontext häuslicher Gewalt. Ziel ist es, durch frühzeitige Information über familiäre Problemlagen adäquate Hilfen für betroffene Kinder und deren Eltern zu entwickeln sowie die Entwicklung von Störungen bei Kindern zu verhindern. Die Umsetzung der Hilfsangebote erfolgt in Kooperation mit den freien Trägern der Jugendhilfe in Gladbeck. Zudem ist das Thema Bestandteil der Arbeit des Arbeitskreises „Gegen Gewalt in der Familie“ sowie der geplanten Jugendwoche 2006. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Ausschuss soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Jugendhilfeausschuss
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