Beratung und Unterstützung, Aktivierung nach dem SGB XII
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Sozialamtes dient der Beantwortung einer Anfrage der DKP-Ratsfraktion bezüglich des Status des sozialen Dienstes in Gladbeck. Gegenstand der Anfrage war die Frage, ob der soziale Dienst abgeschafft wurde und wie Personen unterstützt werden können, die aufgrund ihrer Lebenssituation eine Betreuung benötigen, aber noch keinen gerichtlichen Schutzstatus haben.
Die Verwaltung stellt dazu klar, dass im Zuge einer Neuorganisation im Jahr 2000 keine Planstellen für soziale Betreuung abgebaut, sondern Stellen des allgemeinen sozialen Dienstes des Jugendamtes zum Sozialamt verlegt wurden. Zudem fungieren die Sachbearbeiter des Sozialamtes zu einem Teil ihrer Arbeitszeit als Berater und Betreuer und arbeiten mit sozialen sowie caritativen Einrichtungen zusammen.
Mit dem Inkrafttreten der Sozialgesetzbücher II und XII hat sich die Zuständigkeit verändert. Während erwerbsfähige Personen nun Kunden der Arbeitsgemeinschaft Recklinghausen sind, verbleiben dauerhaft erwerbsgeminderte, alte, kranke, behinderte oder pflegebedürftige Menschen im Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes. Die Beratung umfasst die persönliche Situation, die Stärkung der Selbsthilfe sowie die Vorbereitung von Kontakten zu Fachberatungsstellen. Die Unterstützung beinhaltet zudem die Aktivierung durch das Angebot und die Begleitung bei zumutbaren Tätigkeiten, sofern keine Gründe wie das Erreichen der Regelaltersgrenze oder Erziehungspflichten dagegen sprechen.
Zum Jahresbeginn erhielten 723 Haushalte Leistungen nach dem SGB XII. Für deren Beratung und Aktivierung stehen 6,5 Stellen zur Verfügung. Der Entwurf sieht vor, dass der Sozialausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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