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Beschlussvorlage

Fassadenprogramm Brauck A hier: Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen

05/0170 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0170 des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht befasst sich mit den Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen im Rahmen eines Fassadenprogramms für die ehemalige Bergarbeitersiedlung „Brauck A“. Die Siedlung, die zwischen 1912 und 1925 errichtet wurde, steht als Denkmalbereich unter Schutz, um die gestalterische Geschlossenheit und die gartenstädtischen Elemente des Ensembles zu sichern.

Hintergrund der Vorlage ist der laufende Privatisierungsprozess der Siedlung durch die Viterra AG, bei dem bereits etwa 75 Prozent der Einfamilienhäuser verkauft wurden. Da durch den Eigentümerwechsel bauliche Maßnahmen wie der Austausch von Fenstern oder die Dachisolierung anstehen, sollen durch das Programm Anreize für die neuen Eigentümer geschaffen werden, Fassadenrenovierungen im Sinne des Denkmalschutzes und des Stadtbildes durchzuführen.

Die Finanzierung der Zuschüsse soll über Landesmittel aus dem Förderprogramm „Soziale Stadt“ erfolgen. Gemäß den Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen wird ein öffentlicher Zuschuss von maximal 30 Euro pro Quadratmeter neugestalteter Fassadenfläche gewährt. Für die Jahre 2005 und 2006 werden im Haushalt Ausgaben in Höhe von 45.000 Euro beziehungsweise 49.500 Euro veranschlagt. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck, den Richtlinien zur Vergabe dieser Zuschüsse zur Sicherung des baukulturellen Erbes zuzustimmen.

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