Fassadenprogramm Brauck A hier: Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0170 des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht befasst sich mit den Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen im Rahmen eines Fassadenprogramms für die ehemalige Bergarbeitersiedlung „Brauck A“. Die Siedlung, die zwischen 1912 und 1925 errichtet wurde, steht als Denkmalbereich unter Schutz, um die gestalterische Geschlossenheit und die gartenstädtischen Elemente des Ensembles zu sichern.
Hintergrund der Vorlage ist der laufende Privatisierungsprozess der Siedlung durch die Viterra AG, bei dem bereits etwa 75 Prozent der Einfamilienhäuser verkauft wurden. Da durch den Eigentümerwechsel bauliche Maßnahmen wie der Austausch von Fenstern oder die Dachisolierung anstehen, sollen durch das Programm Anreize für die neuen Eigentümer geschaffen werden, Fassadenrenovierungen im Sinne des Denkmalschutzes und des Stadtbildes durchzuführen.
Die Finanzierung der Zuschüsse soll über Landesmittel aus dem Förderprogramm „Soziale Stadt“ erfolgen. Gemäß den Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen wird ein öffentlicher Zuschuss von maximal 30 Euro pro Quadratmeter neugestalteter Fassadenfläche gewährt. Für die Jahre 2005 und 2006 werden im Haushalt Ausgaben in Höhe von 45.000 Euro beziehungsweise 49.500 Euro veranschlagt. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck, den Richtlinien zur Vergabe dieser Zuschüsse zur Sicherung des baukulturellen Erbes zuzustimmen.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Geplanter Ausbau der B224 zur A52 / Aussagen des Bürgermeisters anlässlich der Perspektivkonferenz in Gelsenkirchen 19.04.2005
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2005 21.04.2005
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben -Liste 1 - gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2005 21.04.2005
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2004 21.04.2005
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2005 hier: Außerplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.75000.000.585000 - Abführung von Friedhofsgebühren an die Kirchengemeinde 21.04.2005
- Jahresabschluss 2004; hier: Bildung von Haushaltsresten 21.04.2005