Verpflichtung der/des Vorsitzenden und der übrigen Beiratsmitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 04/0480 des Sozialamtes befasst sich mit der Verpflichtung der Vorsitzenden sowie der übrigen Mitglieder des Ausländerbeirats. Der Gegenstand der Vorlage ist die formale Verpflichtung der betreffenden Beiratsmitglieder, welche im Rahmen der Sitzung erfolgen soll.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Einnahmen oder Ausgaben im Zusammenhang mit dieser Verpflichtung verzeichnet. Die Vorlage dient der Information des Ausländerbeirats für dessen öffentliche Sitzung am 1. Dezember 2004.
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