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Beschlussvorlage

Stiftung Zukunftswerkstatt Gladbeck; hier: Bestimmung von drei Mitgliedern des Rates der Stadt Gladbeck in den Beirat

04/0403 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0403 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Besetzung des Beirats der „Stiftung Zukunftswerkstatt Gladbeck“. Die Stiftung wurde von der Stadtsparkasse Gladbeck im Kontext der Aufgaben des Siemens-Standortes in der Stadt errichtet. Ihr Zweck ist die Förderung wirtschaftsnaher Personalqualifizierung, um den Strukturwandel in Gladbeck zu unterstützen. Dies umfasst Maßnahmen zur beruflichen Umschulung und Weiterbildung sowie die Kooperation mit der Arbeitsverwaltung, Bildungsträgern, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und Hochschulen.

Die Organisationsstruktur der Stiftung sieht einen Vorstand und einen Beirat vor. Der Vorstand, bestehend aus den für die Wirtschaftsförderung und das Recht zuständigen kommunalen Wahlbeamten der Stadt, vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der Beirat übernimmt die Überwachung des Vorstands und berät diesen bei Entscheidungen. Laut Stiftungssatzung setzt sich der Beirat unter anderem aus der stellvertretenden Bürgermeisterin oder dem stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Gladbeck als Vorsitz sowie aus drei Mitgliedern des Rates der Stadt Gladbeck zusammen, wobei mindestens eine Ratsfrau vertreten sein muss. Jedes Mitglied erhält eine persönliche Stellvertretung.

Der Rat der Stadt Gladbeck soll im Rahmen der Vorlage die Entsendung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Beirat beschließen. Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden.

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