Umsetzung von Hartz IV (Statusbericht) a) Bildung einer Arbeitsgemeinschaft b) Abgrenzung von Zuständigkeiten
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Sozialamtes informiert den Sozialausschuss über den aktuellen Status zur Umsetzung der Hartz-IV-Regelungen. Die Verwaltung berichtet, dass die geplante Gründung einer eigenständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zwischen der Stadt Gladbeck und der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen aus formaljuristischen Gründen nicht realisierbar ist. Eine entsprechende Entscheidung des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit Nordrhein-Westfalen liegt schriftlich vor.
Stattdessen werden die Verhandlungen zur Bildung einer ARGE im Rahmen des Kreises Recklinghausen mit der Agentur für Arbeit Recklinghausen fortgeführt. Für die Stadt Gladbeck ist die Einrichtung einer Bezirksstelle vorgesehen, die ab dem 1. Januar 205 formal als Teil der ARGE Recklinghausen fungieren soll. Die Verhandlungen zielen darauf ab, die Interessen der Stadt zu wahren, unter anderem durch die Sicherung eines Sitzes und einer Stimme in der Trägerversammlung sowie durch die eigenständige Planung der Geschäftsprozesse vor Ort auf Basis eines Teilbudgets. Das Personal für die Bezirksstelle wird von der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen zur Verfügung gestellt.
Mit der Gründung der ARGE ändern sich die Zuständigkeiten grundlegend, da die Verantwortung für die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die neue Institution übergeht. Die bisherigen kommunalen Zuständigkeiten nach dem Bundessozialhilfegesetz entfallen. Für die Übergangsphase bis zum 30. Juni 2005 bleiben die bisherigen Träger für bestehende Leistungsberechtigte zuständig. Die Verwaltung plant, die Leistungsüberweisungen ab Januar 2005 über eine angepasste Software abzuwickeln.
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