Einheitliches Corporate Design für die Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration in NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wird die Einführung eines einheitlichen Corporate Designs behandelt. Hintergrund ist die Novellierung des § 27 der Gemeindeordnung NRW, welche die Umbenennung der Gremien in „Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration“ zur Folge hatte.
Der Landesintegrationsrat hat hierfür ein Logo entwickelt, das die Landesfarben Nordrhein-Westfalens nutzt. Ziel ist es, die landesweite Sichtbarkeit zu erhöhen und eine einheitliche Wiedererkennung über kommunale Grenzen hinweg zu schaffen. Der Landesintegrationsrat bietet zudem an, den Entwurf mit dem spezifischen Namen der Stadt Gladbeck zu finalisieren.
Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss zur Kenntnis nimmt, dass die Nutzung des vom Landesintegrationsrat entwickelten Logos in Gladbeck eingeführt wird. Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch diese Maßnahme keine Auswirkungen auf den Haushalt. Auch klimarelevante Auswirkungen werden nicht festgestellt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
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