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Beschlussvorlage

Neuordnung der Altkleidersammlung im Stadtgebiet Gladbeck Beschluss eines Standortkonzeptes

26/0251 27.05.2026 Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat einen Vorschlag zur Neuordnung der Altkleidersammlung im Stadtgebiet Gladbeck vorgelegt. Ziel des vorliegenden Standortkonzeptes ist es, die Nutzung öffentlicher Straßenflächen durch Altkleidercontainer rechtssicher und transparent zu regeln. Durch die Festlegung einheitlicher Rahmenbedingungen für Sondernutzungserlaubnisse sollen die Anzahl und Lage der Standorte gesteuert werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Vermüllungen zu reduzieren. Als Grundlage für die Bedarfsermittlung dient ein Verteilungsschlüssel von einem Container pro 700 Einwohner.

Auf Basis dieses Schlüssels sieht das Konzept 76 Standorte mit insgesamt 105 Containern auf öffentlichen Flächen vor. Bei der Auswahl wurden Kriterien wie eine flächendeckende Versorgung aller Stadtteile sowie die Nähe zu bestehenden Wertstoffinseln berücksichtigt. Die Bewirtschaftung der Standplätze wird weitgehend dem Zentralen Betriebshof Gladbeck übertragen, der 80 Prozent der Flächen, also 90 Standorte, übernimmt. Für die verbleibenden 20 Prozent der Flächen, was 22 Standorten entspricht, ist eine Marktöffnung für gewerbliche und gemeinnützige Anbieter vorgesehen, deren Vergabe über ein Losverfahren erfolgen soll. Damit sollen die gesetzlichen Anforderungen an die getrennte Sammlung von Alttextilien erfüllt und gleichzeitig ein wettbewerbsneutraler Zugang ermöglicht werden. Der Rat wird gebeten, das Konzept zu beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen.

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