Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Gladbeck: Bildung einer Planungsgruppe mit Beteiligung der Ausschussmitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck setzt eine Planungsgruppe zur Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum 2027 bis 2031 ein. Die Einrichtung folgt einem Beschluss des Ausschusses vom Februar 2026, mit dem die Verwaltung die Überarbeitung des Plans beauftragt hat.
Die Planungsgruppe setzt sich aus dem Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses, fünf weiteren Ausschussmitgliedern sowie Vertretern der Verwaltung zusammen. Die Ausschussmitglieder repräsentieren verschiedene Organisationen, darunter den Bund der Deutschen Katholischen Jugend, die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde, das Internationale Mädchenzentrum Gladbeck e. V. sowie die Falken. Seitens der Verwaltung sind die Leitung des Jugendamtes, die Abteilungs- und Sachgebietsleitung Jugendförderung sowie der Jugendbeauftragte beteiligt. Um Themen wie Kinderschutz und Inklusion einzubeziehen, werden zudem die kommunale Netzwerkkoordinatorin für Kinderschutz und ein Verfahrenslotse in den Prozess integriert. Auf eine externe Fachberatung wird verzichtet.
Der Prozess umfasst verschiedene Meilensteine, darunter die Evaluation des bestehenden Förderplans sowie die Erfassung der aktuellen Bestände in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Ein Bestandteil sind Beteiligungsprozesse für Träger, Verbände sowie Kinder und Jugendliche, um deren Bedarfe zu berücksichtigen. Eine beschlussfähige Fassung des neuen Plans soll etwa Mitte des Jahres 2027 vorliegen.
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