Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens nach § 5 Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW) hier: Wohnhaus Buersche Straße 43
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, ein Verfahren zur Unterschutzstellung des Wohnhauses in der Buersche Straße 43 einzuleiten. Die Grundlage hierfür bildet das Nordrhein-Westfälische Denkmalschutzgesetz. Das Gebäude wurde bereits am 16. Oktober 2025 gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorläufig unter Schutz gestellt, worüber die Eigentümer informiert wurden.
Das Objekt ist Teil eines Ensembles, das mit der industriellen Entwicklung der Stadt und dem Betrieb eines örtlichen Sägewerks verknüpft ist. Ziel des Verfahrens ist die Überprüfung des Denkmalwerts im Kontext benachbarter Gebäude, darunter ein Wohnhaus in der Buersche Straße 37 sowie eine bereits unter Denkmalschutz stehende Villa. Das Haus in der Buersche Straße 43 weist stilistische Ähnlichkeiten zur benachbarten Villa auf.
Ein Ortstermin zur Untersuchung des Gebäudes wird nach dem Versand der Sitzungsunterlagen stattfinden. Über den aktuellen Stand des Verfahrens wird in der Sitzung des Kulturausschusses mündlich berichtet. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Auswirkungen vorgesehen.
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