Gladbeck Transparent

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Mitteilungsvorlage

a) Antrag der Alternative Bürger Initiative Gladbeck (ABI) vom 15.01.2026 gem. § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration hier: Thema Einbürgerung b) Bericht der Verwaltung

26/0126 20.02.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration befasst sich mit einem Antrag der Alternative Bürger Initiative Gladbeck zum Thema Einbürgerung sowie einem Bericht der Verwaltung. Der Bericht erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, das im Juni 2024 in Kraft getreten ist.

Nach den aktuellen Regelungen ist eine Einbürgerung in der Regel nach fünf statt bisher acht Jahren möglich. Voraussetzung sind unter anderem nachgewiesene Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 sowie die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII, wobei für bestimmte Gruppen, wie ehemalige Gastarbeiter, Ausnahmen bestehen. Zudem ist ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands erforderlich. Verfassungsfeindliche Handlungen, Rassismus oder Antisemitismus sind Ausschlussgründe. Die Bezirksregierung Münster unterstützt dabei eine verstärkte Prüfung der Loyalitätsbekundungen.

Die Verwaltung gibt zudem Auskunft über die Zahlen des Jahres 2025: Auf 522 Anträge auf Einbürgerung entfielen 214 vollzogene Staatsangehörigkeitsübertragungen. Die größten Bewerbergruppen stammten aus Syrien und der Türkei. Bei den Verfahrensdauern wird eine Wartezeit von fünf bis sechs Monaten für einen Interviewtermin sowie eine weitere Bearbeitungszeit von etwa fünf bis sechs Monaten angegeben.

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