Bestellung von zwei stellv. Schriftführungen für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss der Stadt Gladbeck wird über die Besetzung von Funktionen für die Protokollführung bei Ausschusssitzungen entschieden. Grundlage für das Vorhaben ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die vorschreibt, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu erstellen sind. Diese müssen sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführung unterzeichnet werden.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, ab dem 1. April 2026 eine neue Schriftführerin zu bestellen. Ergänzend dazu soll mit sofortiger Wirkung eine weitere stellvertretende Schriftführerin eingesetzt werden, um die bereits bestehende Stellvertretung zu erweitern.
Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch diese personelle Neuregelung keine Auswirkungen auf den Haushalt. Auch hinsichtlich der Klimarelevanz sind keine wesentlichen Auswirkungen festzustellen. Die Vorlage dient der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Dokumentation der Sitzungsergebnisse im Ausschuss.
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