Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens nach § 5 Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW) hier: Wohnhaus Buersche Straße 37
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, ein Unterschutzstellungsverfahren für das Wohnhaus in der Buersche Straße 37 einzuleiten. Damit soll die dauerhafte Unterschutzstellung gemäß dem Nordrhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetz geprüft werden. Das Gebäude wurde bereits am 16. Oktober 2025 gemäß den gesetzlichen Vorgaben vorläufig unter Schutz gestellt.
Bei dem Objekt handelt es sich um ein ehemaliges Angestelltenwohnhaus, das im Zusammenhang mit der Entwicklung eines lokalen Sägewerks errichtet wurde. Der Bau des Wohnhauses begann im Jahr 1895 parallel zur Errichtung einer benachbarten Firmenvilla. Das Gebäude wurde teilweise im gleichen Stil wie die Villa geplant.
Nach einem Ortstermin im Dezember 2025 liegt ein Gutachten zur Denkmalwertigkeit vor. Die zuständige Fachbehörde für die Anhörung ist die LWL-Denkmalpflege. Der Kulturausschuss nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis. Durch das Verfahren entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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