Entsendung von Mitgliedern des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse des Rates der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Gladbeck beabsichtigt, Mitglieder als beratende Mitglieder in die verschiedenen Fachausschüsse des Rates zu entsenden. Die Grundlage für diesen Beschlussentwurf bildet § 15 a Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck.
Die Entsendung umfasst eine Vielzahl von Gremien. Konkret sollen Mitglieder in den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr sowie in den Betriebsausschuss ZBG entsandt werden. Ebenso ist die Beteiligung an den Ausschüssen für Senioren, Soziales und Gesundheit, den Jugendhilfeausschuss, den Kulturausschuss, den Schulausschuss und den Sportausschuss vorgesehen. Darüber hinaus sieht der Entwurf die Entsendung in den Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Bauen sowie in den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energie vor.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt hat. Zudem wird festgehalten, dass keine wesentliche Klimarelevanz durch die Entsendung der Mitglieder entsteht. Die Vorlage liegt dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zur Entscheidung vor.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 150 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 261401100037