Ausweitung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck plant, die bestehenden Arbeitsgelegenheiten für Personen im Asylverfahren nach § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes auszuweiten. Ziel der Maßnahme ist es, neben den bisher überwiegend freiwilligen Angeboten auch die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur verbindlichen Zuweisung stärker zu nutzen. Durch die Einbindung in geregelte Tätigkeiten sollen die Integration gefördert, ein strukturierter Alltag ermöglicht und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützt werden.
Die Umsetzung soll ab dem dritten Quartal 2026 schrittweise erfolgen. Dabei wird das bestehende System von fünf Einsatzstellen innerhalb der Verwaltung, insbesondere im Amt für Soziales und Wohnen sowie im Zentralen Betriebshof, ausgebaut. Die Tätigkeiten umfassen unter anderem Grünpflege, Reinigungs- und Ordnungsaufgaben sowie unterstützende Arbeiten in städtischen Einrichtungen. Ergänzend sollen externe Träger wie das Diakonische Werk Gladbeck-Bottrop-Dorsten einbezogen werden, um weitere Einsatzbereiche in Bereichen wie dem Gartenbau oder einfachen Helfertätigkeiten zu schaffen.
Die Teilnehmenden erhalten eine Aufwandsentschädigung von 0,80 Euro pro Stunde sowie die Übernahme der Fahrtkosten. Es entsteht dabei kein Arbeitsverhältnis. Die Zuweisung erfolgt nach Prüfung der gesundheitlichen Eignung und der persönlichen Situation. Bei unbegründeter Ablehnung einer zumutbaren Tätigkeit können Leistungen gekürzt werden. Der jährliche Mittelbedarf für das Vorhaben wird auf etwa 47.000 Euro geschätzt und ist durch vorhandene Haushaltsmittel gedeckt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 193 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 261205100218
Beratungsfolge
- 15.06.2026kein Ergebnis hinterlegt