Bewilligungsbescheid zum Landesprogramm "Gesetz zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Altschuldenentlastungsgesetz NordrheinWestfalen - ASEG NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck wurde über den Bewilligungsbescheid zum Landesprogramm „Gesetz zur anteiligen Entschuldung von Kommunen in Nordrhein-Westfalen“ (ASEG NRW) informiert. Nach dem Beschluss zur Teilnahme am Programm im September 2025 hat die Verwaltung den entsprechenden Antrag eingereicht. Der Bescheid des Landes Nordrhein-Westfalen vom Dezember 2025 legt fest, dass die Übernahme von Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zum Stichtag 31. Dezember 2023 in Höhe von 62.856.373,38 Euro erfolgt.
Das zuständige Ministerium wird diese kommunalen Verbindlichkeiten bis spätestens zum 31. Dezember 2026 bei den Gläubigern ablösen. Ein Betrag von rund 62 Millionen Euro wird dabei im Wege eines Schuldnerwechsels übertragen, während der Differenzbetrag von etwa 856.000 Euro direkt an die Stadt ausgezahlt wird. Damit soll die Entlastung zur Sicherung der Liquidität im vollen Umfang des Bewilligungsbescheids gewährleistet sein. Die daraus resultierende Zinsentlastung für das Jahr 2026 beläuft sich auf rund 1,2 Millionen Euro und wird im Änderungsverzeichnis des Haushalts 2026 berücksichtigt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 261201100028
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260120075823-0
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Städtetag Nordrhein-Westfalen Mitgliederversammlung 2026 21.01.2026
- Änderungen von Ausschussbesetzungen - SPD-Ratsfraktion - 22.01.2026
- Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck 22.01.2026
- Beschlusscontrolling zu den Änderungsanträgen der Fraktionen zum Haushalt 2025 22.01.2026
- Beschlusscontrolling für das 2. Halbjahr 2025 - öffentlicher Teil - 22.01.2026
- Beratung der Haushaltssatzung 2026 einschließlich Anlagen 26.01.2026