Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2026
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage Nummer 26/0174 wird die Zustimmung zur Bereitstellung erheblicher über- und außerplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2026 beantragt. Die entsprechenden Aufwendungen im investiven Finanzplan belaufen sich laut den vorliegenden Unterlagen auf insgesamt 25.823,00 Euro.
Die Vorlage, die vom Amt für Finanzen und Beteiligungen erstellt wurde, sieht eine Entscheidung durch den Rat vor. Der Termin für die Entscheidung im Rat ist der 26. März 2026. Eine entsprechende Vorberatung erfolgt im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss am 23. März 2026. Die rechtliche Grundlage für die Zustimmung zu diesen Mittelbereitstellungen ist der Paragraph 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird in dem Dokument festgehalten, dass keine wesentlichen Auswirkungen oder eine negative Klimawirkung vorliegen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 261003100173
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260310115025-0