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Beschlussvorlage

Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck - Wahl eines ordentlichen und eines stellv. Verwaltungsratsmitgliedes -

26/0171 10.03.2026 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck steht die Neubesetzung eines ordentlichen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds an. Hintergrund ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus seinem Mandat im Verwaltungsrat, nachdem dieses aus der AfD-Fraktion ausgetreten war. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen muss die Nachbesetzung durch die Vertretung des Trägers erfolgen, wobei der Vorschlag von der Fraktion stammen muss, die das ursprüngliche Mitglied nominiert hatte.

Die AfD-Fraktion hat für die vakanten Positionen neue Personen vorgeschlagen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, ein Ratsmitglied zum ordentlichen Mitglied und ein weiteres Ratsmitglied zu dessen persönlichem Stellvertreter im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck zu wählen. Die Durchführung der Wahl unterliegt den Bestimmungen des Kommunalen Verfassungsrechts. Für die Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen zu erwarten.

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