Größenabhängige Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2025. Grundlage hierfür ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, die es Kommunen ermöglicht, bei Erfüllung bestimmter Größenkriterien auf einen Gesamtabschluss zu verzichten, sofern im Gegenzug ein Beteiligungsbericht erstellt wird.
Die Voraussetzungen für diese Befreiung sind erfüllt, wenn mindestens zwei von drei Kriterien bezüglich der Bilanzsummen und der Erträge aus Beteiligungen eingehalten werden. Laut vorliegender Berechnung unterschreitet die Stadt Gladbeck alle drei relevanten Schwellenwerte deutlich. Da die vollständigen Zahlen für das Jahr 2025 zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht final vorliegen, basiert die aktuelle Bewertung auf den Daten der Jahre 2023 und 2024.
Anstelle des Gesamtabschlusses wird die Erstellung eines Beteiligungsberichts angestrebt. Dieser bietet laut Verwaltung eine umfassendere Information über die Beteiligungen der Stadt sowie deren Finanzbeziehungen und ist mit einem geringeren Verwaltungsaufwand verbunden. Der Rat soll im Rahmen der Beschlussvorlage feststellen, dass die Voraussetzungen für die Befreiung vom Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2025 vorliegen.
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