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Beschlussvorlage

Vestische-Arbeit-Jobcenter Kreis Recklinghausen - Bezirksstelle Gladbeck: Einführung der SocialCard zur Barmittelversorgung zum 01.01.2026

26/0011 08.01.2026 Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit befasst sich mit der Einführung der sogenannten SocialCard zur Barmittelversorgung in Gladbeck. Hintergrund ist die Einstellung des Service zur Zahlungsanweisung durch die Postbank zum 31. Dezember 2025. Um die Auszahlung von Geldleistungen weiterhin zu ermöglichen, hat der Kreis Recklinghausen für die zuständigen Jobcenter und Sozialämter dieses neue Zahlungsmittel eingeführt.

Die SocialCard fungiert als Visa-Debitkarte mit einer virtuellen IBAN, sodass für die Nutzung kein eigenes Bankkonto notwendig ist. Die zuständige Sachbearbeitung kann Mittel direkt auf die Karte gutschreiben, welche dann für Kartenzahlungen oder Bargeldabhebungen an Geldautomaten verwendet werden kann. Ergänzend dazu besteht die Möglichkeit, Umsätze über eine App zu kontrollieren und Zahlungen per Smartphone abzuwickeln.

In der Gladbecker Bezirksstelle des Jobcenters haben zum Jahresbeginn 2026 bereits zehn Leistungsberechtigte die SocialCard erhalten. Im Amt für Soziales und Wohnen ist bislang ein einziger Leistungsempfänger von dieser Regelung betroffen. Ab dem 1. Januar 2027 soll die SocialCard zudem dazu dienen, Kunden in akuten Notfallsituationen zur Erhaltung von Geldleistungen auszuhändigen. Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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