a) Antrag der Alternative Bürger Initiative Gladbeck (ABI) vom 13.01.2026 gem. § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) hier: Ausstellung von Sterbeurkunden durch das Standesamt an Feiertagen und Brückentagen b) Bericht der Verwaltung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Alternative Bürger Initiative Gladbeck (ABI) hat einen Antrag gestellt, der die Ausstellung von Sterbeurkunden durch das Standesamt an Feiertagen und Brückentagen regeln soll. Ziel des Antrags ist es, eine Bestattung bereits am Wochenende oder unmittelbar nach einem Todesfall zu ermöglichen.
Die Verwaltung hat hierzu einen Bericht vorgelegt, in dem die Einrichtung einer kostenaufwändigen Rufbereitschaft als unverhältnismäßig bewertet wird. Ein entsprechendes Anliegen sei in den letzten 35 Jahren lediglich einmal aufgetreten. Zudem sei für eine Überführung ins Herkunftsland zusätzlich ein Leichenpass erforderlich. Die Ausstellung dieses Dokuments setze eine zweite Leichenschau durch das Kreisgesundheitsamt oder eine beauftragte Stelle voraus, welche an Feiertagen ebenfalls keinen Dienst anbieten.
Die zuständige Fachabteilung führt weiter aus, dass das Standesamt im Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr bereits über einen Notdienst für Bestatter erreichbar ist. Auch umliegende Standesämter unterhalten keine entsprechenden Dienste an Feiertagen. Laut Informationen der Verwaltung sowie nach Gesprächen mit muslimischen Bestattern werden zeitliche Verzögerungen durch Behördenschließungen von den Angehörigen in der Regel akzeptiert. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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