Aufhebung des Vorratsbeschlusses zur Durchführung von hybriden Sitzungen für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr am 02.03.2026
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr befasst sich mit der Aufhebung eines Vorratsbeschlusses zur Durchführung hybrider Sitzungen für die kommende Sitzung am 2. März 2026. Hintergrund ist eine Anpassung der Hauptsatzung sowie der Geschäftsordnung durch den Rat der Stadt Gladbeck im September 2025, welche die digitale und hybride Durchführung von Sitzungen in besonderen Ausnahmefällen ermöglichte.
Auf Basis dieser Neuregelung hatte der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr in seiner Sitzung vom 1. Dezember 2025 beschlossen, hybride Formate zu nutzen. Für den Termin am 2. März 2026 war geplant, die Sitzung gemeinsam mit dem Betriebsausschuss im Sozialraum des ZBG an der Wilhelmstraße durchzuführen. Dabei sollte den Ausschussmitgliedern zudem eine Besichtigung des Betriebsgeländes angeboten werden.
Da jedoch die notwendigen technischen Voraussetzungen für eine hybride Durchführung am vorgesehenen Ort fehlen, wird die Aufhebung des Vorratsbeschlusses für diese einzelne Sitzung beantragt. Die rechtliche Grundlage hierfür bietet § 10b der Hauptsatzung, wonach ein solcher Beschluss mit einfacher Mehrheit für einzelne Ausschusssitzungen aufgehoben werden kann. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Ausschuss der Aufhebung zustimmt.
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