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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 184, Gebiet: Buersche Straße/ Erlenstraße/ Charlottenstraße I. Beschluss über die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

25/0316 31.07.2025

✦ KI-Zusammenfassung

Im Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität der Stadt Gladbeck wird über die Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 184 für das Gebiet Buersche Straße, Erlenstraße und Charlottenstraße entschieden. Das Plangegebiet umfasst den seit 2002 leerstehenden Gebäudekomplex „Erlenkrug“. Ziel der Planung ist eine städtebauliche Revitalisierung des Grundstücks durch eine Neunutzung nach einem geplanten Abriss der bestehenden Gebäude.

Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets vor, das auch nicht störende gewerbliche Nutzungen zulässt. Die Bebauung soll sich an der Umgebung orientieren, wobei eine maximale Höhe von drei Vollgeschossen sowie gestalterische Vorgaben wie Satteldächer vorgesehen sind. Zur Entlastung der Oberflächen und zum Schutz des Baumbestands ist die Unterbringung des ruhenden Verkehrs in einer Tiefgarage geplant. Zudem umfasst das Vorhaben Maßnahmen zur Klimaanpassung, darunter die Begrünung von Dächern und Flächen sowie die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge. Artenschutzrechtliche Vorgaben sollen durch Abstimmung mit den zuständigen Behörden sichergestellt werden.

Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren zur Innenentwicklung geführt. Die Vorlage dient dazu, den Bebauungsplan an das aktuelle Baugesetzbuch anzupassen und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu ermöglichen. Für den Bereich gilt derzeit eine Veränderungssperre. Hinsichtlich der finanziellen Folgen wird auf mögliche Entschädigungsansprüche bei der Inanspruchnahme privater Flächen für öffentliche Verkehrsflächen hingewiesen.

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