Bebauungsplan Nr. 184, Gebiet: Buersche Straße/ Erlenstraße/ Charlottenstraße I. Beschluss über die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 25/0316 wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 184 für das Gebiet Buersche Straße, Erlenstraße und Charlottenstraße behandelt. Ziel der Planung ist die städtebauliche Revitalisierung des leerstehenden Gebäudekomplexes „Erlenkrug“. Die Ausweisung soll als Allgemeines Wohngebiet erfolgen, wobei eine maximale Höhe von drei Vollgeschossen vorgesehen ist. Die bauliche Gestaltung sieht eine geschlossene Bauweise mit Satteldächern vor. Für den ruhenden Verkehr ist die Unterbringung in einer Tiefgarage geplant. Zudem sind Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie Dachbegrünungen und wasserdurchlässige Beläge, Bestandteil des Entwurfs. Die Planung berücksichtigt dabei ein schalltechnisches Gutachten sowie artenschutzrechtliche Vorgaben.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB geführt. Im Rahmen der Vorlage wird die Umstellung der Bekanntmachung für das Verfahren gemäß § 233 Abs. 1 BauGB auf die Fassung vom 03.11.2017 beantragt. Zudem wird dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 184 in der Fassung vom 31.07.2025 inklusive der Begründung zugestimmt. Die Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB steht zur Entscheidung an. Während direkte finanzielle Auswirkungen oder wesentliche Klimawirkungen nicht unmittelbar ersichtlich sind, können potenzielle Entschädigungsansprüche für private Flächen im Bereich der Verkehrsflächenausweitung zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Der Beschluss erfolgt durch den Ersten Beigeordneten im Namen der Bürgermeisterin.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 253107100315
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250811113535-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20250811113538-0
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