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Beschlussvorlage

Nutzung der Opt-Out Regelung gem. § 4 Verordnung zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (Bezahlkartenverordnung NRW-BKV NRW)

25/0161 28.03.2025 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gladbeck entscheidet in seiner Sitzung am 10. April 2025 über die Anwendung der Opt-Out-Regelung zur Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit hat bereits am 18. März 20mu25 empfohlen, von der Einführung der sogenannten „SocialCard“ abzusehen und die bisherige Praxis der Leistungsgewährung beizubehalten.

Die Fachverwaltung führt für diesen Vorschlag einen erwarteten personellen und organisatorischen Mehraufwand an. Da eine automatische Datenübertragung zwischen den Verwaltungssystemen nicht möglich ist, müssten verschiedene Informationen manuell erfasst werden. Die Einrichtung einer neuen Stelle zur Verwaltung der Karte würde laut Verwaltung voraussichtlich jährliche Personalkosten von rund 80.300 Euro verursachen. Zudem wird auf die Herausforderungen bei der Umstellung der etwa 360 Leistungsempfänger sowie auf den administrativen Aufwand bei Änderungen, wie etwa dem Verlust der Karte oder der Handhabung von Karten für Ehepaare, hingewiesen. Während das Land Nordrhein-Westfalen die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte plant, nutzen bereits mehrere Kommunen im Bundesland die Möglichkeit, über die Opt-Out-Regelung auf die neue Karte zu verzichten.

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