Beantragung einer Pauschalzuweisung zur Förderung von kleineren Denkmalpflegemaßnahmen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Gladbeck bereitet die Beantragung von Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen für das Jahr 2026 vor. Mit der Beschlussvorlage Nummer 25/0100 wird angestrebt, Mittel nach der Förderrichtlinie Denkmalpflege NRW zu erhalten, um Eigentümer von Baudenkmalen bei Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten zu unterstützen.
In Gladbeck sind aktuell 60 Denkmale sowie rund 180 Gebäude im Bereich Brauck A als geschützt eingetragen. Da die denkmalgerechte Erhaltung von Objekten, etwa durch spezielle Fenster oder Türen, mit höheren Kosten verbunden sein kann, sollen diese Pauschalzuweisungen zur Unterstützung der Eigentümer beitragen. Über die Untere Denkmalbehörde könnten Betroffene Förderbeträge zwischen 200 Euro und 10.000 Euro beantragen.
Das geplante Fördervolumen wird auf etwa 21.429 Euro geschätzt, wobei sich dieser Betrag aus Landesmitteln und einem kommunalen Eigenanteil zusammensetzt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, den Förderantrag bis zum 1. Oktober 2025 zu stellen und die erforderlichen Mittel in der Haushaltsplanung ab 2026 vorzusehen. Ergänzend zur Einführung der Förderung ist eine Informationskampagne für die Siedlung Brauck A geplant.
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Dokumente
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