Einführung einer Bezahlkarte (SocialCard) für Asylbewerberleistungsempfänger:innen a) Bericht der Verwaltung b) Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse vom 23.02.2025 - Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hier: Keine Einführung der Bezahlkarte für Schutzsuchende in Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck berichtet über die Einführung einer Bezahlkarte, der sogenannten SocialCard, für Empfänger von Asylbewerberleistungen. Grundlage ist die neue Bezahlkartenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, deren flächendeckende Umsetzung in den Kommunen ab dem zweiten Quartal 2025 vorgesehen ist. Die Karte dient als debitbasierte Visa-Funktion für den stationären und Online-Einzelhandel, wobei Bargeldabhebungen auf monatlich 50 Euro pro Person begrenzt sind.
Die Fachverwaltung weist im Bericht auf die mit der Einführung verbundenen organisatorischen Aufgaben hin. Während das Land die Kosten für Hard- und Software übernimmt, fallen für die Stadt Gladbeck Aufwendungen für Personal und Sachkosten an. Für die Einrichtung einer neuen Stelle werden jährliche Personalkosten von etwa 80.300 Euro veranschlagt. Zudem wird auf den Beratungsbedarf bei der Umstellung von rund 360 Leistungsempfängern hingewiesen, die bereits über Bankkonten verfügen. Kommunen haben durch einen Ratsbeschluss die Möglichkeit, die Einführung der Karte zu unterlassen.
Parallel zum Bericht liegt ein Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, wonach die Bezahlkarte für Schutzsuchende in Gladbeck nicht eingeführt werden soll. Der Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit wird gebeten, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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