Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 25/0151 des Amtes für Finanzen und Beteiligungen behandelt die Zusammenstellung der unerheblichen über- sowie außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2024. Grundlage der Vorlage ist § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), welcher vorschreibt, dass solche Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu geben sind.
Die Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen fungiert in diesem Vorgang als Berichterstatterin. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die entsprechende Zusammenstellung der Mittelbereitstellungen offiziell zur Kenntnis nimmt. Eine wesentliche Klimarelevanz wird in dem Dokument nicht angegeben, weshalb eine Durchführung einer Alternativenprüfung nicht notwendig war. Für die Vorberatung dieser Beschlussvorlage ist der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zuständig.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 252603100150
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250326141056-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20250326141059-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20250326141102-0