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Beschlussvorlage

Bürgerbegehren gem. § 26 GO NRW - Erhalt der Parkplätze an der Horster Straße 407 -

25/0382 25.09.2025 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck steht die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zur Debatte. Das von Udo Flach und Volkan Akcay eingereichte Begehren fordert den Erhalt der Parkplätze an der Horster Straße 407 sowie das Unterlassen der Errichtung von E-Ladesäulen in diesem Bereich.

Die Stadtverwaltung hat die Vorlage geprüft und empfiehlt, das Bürgerbegehren als unzulässig einzustufen. Als ersten Grund führt die Verwaltung an, dass eine bereits erteilte Sondernutzungserlaubnis für Ladesäulen nur aus straßenrechtlichen Gründen, wie etwa der Verkehrssicherheit, widerrufen werden kann, nicht jedoch aufgrund allgemeiner öffentlicher Belange. Zudem wird die Fragestellung des Begehrens als unpräzise bewertet, da sie die Errichtung der Ladesäulen als zukünftiges Ereignis darstellt, obwohl diese bereits vorhanden sind. Des Weiteren sieht die Verwaltung in der Begründung des Begehrens sachlich unrichtige Darstellungen bezüglich der Einschätzung der Stadtverwaltung zur Widerrufbarkeit von Genehmigungen.

Hinsichtlich der finanziellen Folgen wird eine Kostenschätzung für den Rückbau einer 22kW-Ladesäule von etwa 5.000 Euro angegeben, wobei mögliche Entschädigungsansprüche der Betreiber noch nicht beziffert werden können. Über den Antrag auf vorgezogene Entscheidung zur Zulässigkeit soll im Rahmen der Sitzung am 13. Oktober 2025 beraten werden.

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Dokumente

Ort

📍 Horster Straße 407 · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Horster Straße 407.