Beteiligung an der GAFÖG Arbeitsförderungsgesellschaft gemeinnützige GmbH (GAFÖG) hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Arbeitsförderungsgesellschaft gemeinnützige GmbH (GAFÖG) beschließen. Grund für die Anpassung ist eine Änderung der Gemeindeordnung NRW durch das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW. Die bisherige Verpflichtung, den Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und zu prüfen, entfällt für kommunale Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen.
Mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages soll verhindert werden, dass die GAFÖG ab dem Geschäftsjahr 2025 der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichtserstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegt. Eine Anpassung der Verträge soll den administrativen Aufwand sowie die Kosten für Personal, Dienstleister und Software-Lizenzen begrenzen.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Paragraphen 12, 13, 14, 17 und 18 des Gesellschaftsvertrages und wurden vorab mit der Bezirksregierung Münster abgestimmt. Nach der Beschlussfassung durch den Rat ist die Änderung der Aufsichtsbehörde gemäß § 115 GO NRW anzuzeigen. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
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