Modifizierung der am 15.09.2022 in Kraft getretenen Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung der Migrations- und Integrationsarbeit durch den Integrationsrat
✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat von Gladbeck befasst sich in seiner Sitzung am 17. Juni 2025 mit einer Änderung der Richtlinien zur Vergabe von Mitteln für die Migrations- und Integrationsarbeit. Die Beschlussvorlage 25/0170 sieht Anpassungen an zwei bestehenden Regelungen vor, die seit September 2022 in Kraft sind.
Die erste Änderung betrifft die Förderung von Projekten in Kitas und Schulen. Bisher konnten Mittel nur für Veranstaltungen vergeben werden, die öffentlich zugänglich sind oder von öffentlichem Interesse ausgehen. Der Entwurf ermöglicht künftig auch die Förderung von Maßnahmen, die sich auf einen spezifischen Personenkreis beschränken, sofern dies zur Sicherung der pädagogischen Qualität oder der organisatorischen Durchführbarkeit notwendig ist.
Zudem wird eine Neuregelung der Personalkosten vorgeschlagen. Um Transparenz und Wirtschaftlichkeit zu fördern, soll eine Pauschale für die Bezuschussung eingeführt werden. Diese sieht 35 Euro pro Stunde für qualifiziertes Personal und 25 Euro pro Stunde für unqualifiziertes Personal vor. Die Maßnahme dient laut Vorlage der einfacheren Budgetierung und soll einer missbräuchlichen Mittelverwendung entgegenwirken. Der Entwurf sieht vor, dass der Integrationsrat die Änderungen zur Kenntnis nimmt und der Rat der Stadt Gladbeck über die Umsetzung entscheidet.
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