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Mitteilungsvorlage

Sachstandsbericht zur interkommunalen Wärmeplanung Emscher-Lippe

25/0501 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energie

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 25/0501 informiert über den aktuellen Sachstand der interkommunalen Wärmeplanung Emscher-Lippe, die Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen gemeinsam verfolgen. Ziel der Planung ist die Erstellung eines beschlussfähigen Wärmeplans bis zum ersten Quartal 2026, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2042 zu ermöglichen. Die Durchführung erfolgt durch die con|energy consult GmbH, die im Februar 2025 im Rahmen einer zentralen Ausschreibung der Stadt Gelsenkirchen beauftragt wurde. Die Abwicklung erfolgt unter Berücksichtigung des gemeinsamen Netzbetreibers EVNG.

Der Bericht thematisiert die Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2028, sofern keine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Das GEG 2024 schreibt bei neuen Heizungen einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien vor. Für Gasnetze sind zudem stufenweise Beimischquoten von 15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2030 und 60 Prozent ab 2040 vorgesehen.

Die Planung umfasst die Ermittlung des Ist-Zustands, Potenzialanalysen sowie die Entwicklung von Zielszenarien mit einer Überprüfungsfrist von fünf Jahren. Finanziell werden einmalige Aufwendungen in Höhe von 120.000 Euro sowie jährliche Kosten von 30.000 Euro gegenüber jährlichen Erträgen von 54.000 Euro aufgeführt. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energie nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 196 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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