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Mitteilungsvorlage

Illegales Befahren der Fußgängerzone Erster Sachstandsbericht

25/0037 21.01.2025 Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat im Rahmen eines ersten Sachstandsberichts die Möglichkeiten zur Unterbindung des unbefugten Befahrens der Fußgängerzone in der Innenstadt untersucht. Der Auftrag zur Prüfung resultiert aus einer Entscheidung des Rates vom Dezember 2024. Zuvor wurde ein Vorschlag der CDU-Ratsfraktion für den Bau von Hochsicherheitspollern abgelehnt.

Historische Beratungen zeigen, dass bauliche Lösungen wie versenkbare Poller aufgrund hoher Investitionskosten von geschätzt über einer Million Euro sowie des hohen Verwaltungsaufwands in der Vergangenheit als unwirtschaftlich eingestuft wurden. Im Jahr 2024 wurden rund 300 Ausnahmeerlaubnisse für Fahrzeuge erteilt, etwa für Anwohner oder Lieferdienste. Gleichzeitig wurden im Bereich der Fußgängerzone 487 Verstöße gegen die Befahrungsverbote festgestellt, woraus Buß- und Verwarngelder in Höhe von insgesamt 26.785 Euro resultierten.

Die weitere Prüfung konzentriert sich auf drei Ansätze: den Einsatz von Stadtmobiliar, die Ausweitung ordnungsrechtlicher Kontrollen sowie den Einbau von Sicherheitspollern. Während Stadtmobiliar aufgrund der Notwendigkeit freier Rettungswege nur eingeschränkt als Sperre infrage kommt und eine personelle Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes auf 16 Mitarbeiter im Jahr 2025 keine flächendeckende Überwachung ermöglicht, gelten Poller als wirksamste Maßnahme. Die Verwaltung beabsichtigt nun, Erfahrungen aus anderen Städten einzuholen, um die Handhabung von Zufahrtsberechtigungen und den Betrieb solcher Systeme zu bewerten.

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