Novelle des Baugesetzbuches ("Bauturbo") - Information zum Regelungsinhalt - Beschluss vorläufiger Leitlinien zur Anwendung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25/0483 befasst sich mit der Umsetzung der Novelle des Baugesetzbuches, die am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Gegenstand der Vorlage ist die Information über die neuen Regelungsinhalte sowie der Beschluss vorläufiger Leitlinien zur Anwendung, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Die Neuregelungen ermöglichen Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen, den Verzicht auf das Erfordernis des Einfügens bei Neubauten sowie befristete Abweichungen von Regelungen gemäß § 246e BauGB bis zum 31. Dezember 2030.
Die Verwaltung schlägt eine wohlwollende Prüfung von Bauanträgen vor. Für bestimmte Bauvorhaben ist jedoch die Beteiligung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen vorgesehen. Dies betrifft Projekte im Außenbereich, Erstbebauungen in zweiter Reihe, Vorhaben mit mehr als 15 Wohneinheiten sowie Projekte von besonderer städtebaulicher Bedeutung. Als Kriterien für die Prüfung dienen städtebauliche Entwicklungskonzepte, der Schutz von Gewerbeflächen sowie klimatische und gestalterische Anforderungen.
Ziel der Anwendung ist ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden sowie die Schonung des Außenbereichs zur Erzielung einer positiven Klimawirkung. Um die Folgen der Neuversiegelung zu minimieren, sollen Bedingungen wie Dachbegrünungen angewandt werden. Bei Vorhaben nach § 246e BauGB ist eine Strategische Umweltprüfung im Baugenehmigungsverfahren vorzulegen, sofern diese mit erkennbaren zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen einhergeht. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss die Verwaltung mit der Anwendung der vorläufigen Leitlinien beauftragt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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