Stichwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 28.09.2025: Feststellung des Ergebnisses der Wahl
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wahlausschuss der Stadt Gladbeck befasst sich in seiner Sitzung am 1. Oktober 2025 mit der Feststellung des Ergebnisses der Bürgermeisterstichwahl vom 28. September 2025. Gemäß der Beschlussvorlage Nummer 25/0379 obliegt dem Ausschuss nach den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung die offizielle Feststellung der Wahlergebnisse.
Die Feststellung umfasst die Anzahl der Wahlberechtigten, die Zahl der Wähler sowie die Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmen. Ebenso werden die auf die Bewerber entfallenden Stimmen und die gewählte Person dokumentiert. Der Wahlleiter Dr. Volker Kreuzer führt aus, dass die Wahlniederschriften der Wahlvorstände auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit geprüft wurden, wobei keine grundlegenden Mängel festgestellt wurden.
Der Ausschuss ist an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden, ist jedoch berechtigt, Rechenfehler zu korrigieren oder Bedenken gegen die Entscheidung der Wahlvorstände über die Gültigkeit von Stimmzetteln in der Niederschrift zu vermerken. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Wahlausschuss das Ergebnis der Stichwahl auf Basis der entsprechenden Niedschrift offiziell feststellt.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250929104829-0