Bestellung einer Schriftführerin sowie eines stellv. Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr wird über die Bestellung einer Schriftführung für die Protokollierung der Sitzungen beraten. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche vorschreibt, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu erstellen sind. Diese Dokumente müssen sowohl vom Vorsitzenden des Ausschusses als auch von einer durch den Ausschuss zu bestellenden Schriftführung unterzeichnet werden.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, eine Person als Schriftführerin und eine weitere Person als stellvertretende Schriftführerin für die Erstellung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses zu bestimmen. Mit dieser Maßnahme soll die ordnungsgemäße Dokumentation der Ausschusssitzungen sichergestellt werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind durch diese Bestellung keine Ausgaben vorgesehen. Zudem ergeben sich aus dem Vorhaben keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen, weshalb eine entsprechende Prüfung nicht notwendig war.
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