Vorstellung der Aufgabenfelder des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der ersten Sitzung des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses in der neuen Ratsperiode am 10. Dezember 2025 findet eine Vorstellung der Aufgabenbereiche dieses Gremiums statt. Die Grundlage für die vorgesehene Information bildet die am 6. November 2025 geänderte Hauptsatzung der Stadt Gladbeck.
Gemäß dieser Satzung ist der Ausschuss für Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung sowie für Liegenschaftsangelegenheiten zuständig. Zudem liegt die Entscheidungskompetenz über den Kauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken beim Ausschuss, sofern deren Wert im Einzelfall 25.000 Euro übersteigt.
Anlässlich des Sitzungstermins werden die betroffenen Stadtämter die typischen Aufgabenfelder anhand von Praxisbeispielen erläutern. Der Bericht, der unter der Vorlagennummer 25/0457 als Mitteilungsvorlage eingereicht wurde, dient der Information der Mitglieder. Dr. Volker Kreuzer ist als Berichterstatter für diesen Vorgang vorgesehen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt.
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