23. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gladbeck - Bereich: "Trasse 99" Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 5 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität befasst sich mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gladbeck im Bereich „Trasse 99“. Hintergrund ist der Ausbau der A 52 zwischen dem Autobahnkreuz Essen Nord und der Anschlussstelle Gelsenkirchen Buer West durch die Autobahn GmbH des Bundes. Durch diesen Ausbau entfällt die künftige Direktanbindung der Europastraße an die A 2, was eine neue Erschließung des Gewerbeparks Brauck sowie der südlichen Stadtteile erforderlich macht.
Die geplante Trasse 99 verläuft weitgehend parallel zur künftigen A 52 und entlang des Haldenfußes der Bergehalde Moltke. Nachdem die Nutzung dieses Korridors zuvor aufgrund von Flächenverfügbarkeiten durch die RAG AG nicht möglich war, ermöglicht die beschleunigte Sanierung der Halde nun die Wiederaufnahme dieser Planung. Die neue Trasse gilt als kürzeste Verbindung und soll Verkehrsverlagerungen in Wohngebiete sowie in Naturschutzgebiete vermeiden.
Die planungsrechtliche Umsetzung sieht vor, Flächen, die bisher als Landwirtschafts- oder Grünflächen ausgewiesen sind, als örtliche und überörtliche Hauptverkehrsstraße zu kennzeichnen. Während die Autobahn GmbH des Bundes die Planung und den Bau der Planstraße im Auftrag der Stadt übernimmt, soll die Finanzierung der Trasse 99 über Landesmittel für den kommunalen Straßenbau erfolgen. Die Änderung des Flächennutzungsplans soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 190 erfolgen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250818100152-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20250818100155-0