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Mitteilungsvorlage

Stellungnahme zum Neubau der A 52 (Teil 02) südlich dem AD Essen/Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck) bis AD Essen/Gladbeck (inklusiv)

25/0218 15.05.2025

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der A 52 im Bereich des Autobahnkreuzes Essen/Gladbeck liegen aktualisierte Planunterlagen zur Einsicht aus. Das Verfahren wird von der Bezirksregierung Münster durchgeführt und betrifft den Abschnitt 02 zwischen der Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck und dem Autobahnkreuz Essen/Gladbeck. Die vorliegenden Änderungen umfassen unter anderem die Fortschreibung von Erläuterungsberichten zu Klimaschutz, Lärmschutz und Luftreinhaltung sowie Anpassungen in der Wasserwirtschaft, wobei Regenklärbecken durch Retentionsbodenfilteranlagen ersetzt werden sollen. Zudem sind die Anlage eines Geh- und Radweges zum Gewerbepark Brauck sowie Änderungen an den Rampen vorgesehen.

Die Stadt Gladbeck ist als Träger öffentlicher Belange aufgefordert, bis zum 26. Juni 2025 eine Stellungnahme abzugeben. Da sich die Planungen und bestehende Vereinbarungen, wie das sogenannte Eckpunktepapier, seit den letzten Verfahren in den Jahren 2014 und 2020 verändert haben, sind die bisherigen städtischen Positionen nicht mehr aktuell. Eine neue Stellungnahme wird derzeit erarbeitet, um die Aspekte Umwelt, Verkehr, Bautechnik und Feuerwehr zu berücksichtigen. Die Stadt hält an der Forderung fest, dass für einen verkehrlichen Mehrwert und die Akzeptanz des Vorhabens die Umsetzung aller drei Bauabschnitte der A 52 erforderlich ist.

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