Denkmalschutz der Stadt Gladbeck hier: Eintragung der Gesamtanlage "Freizeitstätte Wittringen"
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Kulturausschusses am 27. Januar 2025 wird die Eintragung der Gesamtanlage „Freizeitstätte Haus Wittringen“ in die Denkmalliste der Stadt Gladbeck zur Kenntnis genommen. Die Vorlage basiert auf einem Antrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) vom September 2022, der im Zusammenhang mit den Planungen zur A52 erfolgte.
Der Denkmalumfang wird durch die neue Eintragung erweitert. Neben bereits bestehenden Objekten wie dem Museum, der Gaststätte Haus Wittringen und dem Ehrenmal gehören nun auch die Brückenanlage Ringallee sowie der Park mit Sport- und Spielanlagen zur Gesamtanlage. Die Denkmale Freibad und Stadion liegen außerhalb dieser neuen Abgrenzung. Ein Gutachten des LWL begründet den Denkmalwert mit der städtebaulichen, wissenschaftlichen, kunsthistorischen sowie geschichtlichen Bedeutung der Anlage für die Stadt Gladbeck.
Die Stadt als Eigentümerin der Gesamtanlage befürwortet die Eintragung, um den Erhalt der Erholungsstätte zu sichern. Durch die Neuregelung wird die Gesamtanlage unter der laufenden Nummer 1 in der Denkmalliste geführt, wodurch die bisherigen Einträge für das Restaurationsgebäude und das Ehrenmal frei werden. Finanzielle Auswirkungen durch diese Maßnahme sind nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 167 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 251501100018
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250115092005-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20250115092013-0