Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss der Stadt Gladbeck wird über die Entlastung der Betriebsleitung des Zentralen Betriebshofes für das Wirtschaftsjahr 2024 entschieden. Die Beschlussvorlage 25/0342 bezieht sich auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024, welcher durch ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen geprüft wurde. Dieses Unternehmen hat am 8. August 2025 einen Bestätigungsvermerk erteilt und dabei keine Einwendungen festgestellt.
Die rechtliche Grundlage für das Verfahren bildet die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Nach dieser Regelung obliegt dem Betriebsausschuss die Entscheidung über die Entlastung der Betriebsleitung. Für die Entlastung des Betriebsausschusses selbst ist der Rat der Stadt Gladbeck zuständig, wofür das Amt für Finanzen und Beteiligungen eine Vorlage für die Sitzung am 11. September 2025 vorbereitet.
Der Berichterstatter Dr. Volker Kreuzer führt aus, dass keine Gründe gegen eine Entlastung der Betriebsleitung vorliegen. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Entscheidung keine finanziellen Auswirkungen hat und keine wesentliche Klimarelevanz besteht.
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