Bestellung einer Schriftführung / stellv. Schriftführung für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Energie
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energie wird über die Bestellung einer Schriftführung zur Erstellung der Niederschriften für die Sitzungen des Gremiums entschieden. Die Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche vorschreibt, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu führen sind, die vom Ausschussvorsitzenden und einer bestellten Schriftführung zu unterzeichnen werden.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, eine Person als Schriftführer sowie eine weitere Person als stellvertretende Schriftführerin für diese Aufgabe zu benennen. Durch diese Regelung soll die formale Dokumentation der Sitzungsergebnisse sichergestellt werden.
Der Erste Beigeordnete und Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer hat den entsprechenden Antrag vorgelegt. Die Unterlagen weisen darauf hin, dass die Bestellung keine finanziellen Auswirkungen zur Folge hat. Zudem wird angegeben, dass das Vorhaben keine wesentliche Klimarelevanz besitzt.
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