Bestellung einer Schriftführung / stellv. Schriftführung für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Bauen wird über die Bestellung einer Schriftführung zur Protokollierung der Sitzungen entschieden. Grundlage hierfür ist § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu erstellen sind. Diese Dokumente müssen sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführung unterzeichnet werden.
Die vorliegende Beschlussvorlage Nummer 25/0453 schlägt vor, einen Schriftführer und eine stellvertretende Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses zu bestellen. Ziel ist die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Protokollführung bei den anstehenden Sitzungen.
Mit dieser Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Zudem wird in der Vorlage festgehalten, dass keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen durch diese Entscheidung entstehen.
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Dokumente
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