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Beschlussvorlage

Bestellung der Schriftführung inklusive Stellvertretung für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses

25/0445 11.11.2025 Wahlprüfungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wahlleiter Dr. Volker Kreuzer hat im Rahmen der Beschlussvorlage 25/0445 einen Antrag für die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 3. Dezember 2025 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Bestellung der Schriftführung sowie einer Stellvertretung für die Erstellung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses.

Die Begründung der Vorlage stützt sich auf § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Dieser schreibt vor, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu erstellen ist, welche vom Ausschussvorsitzenden und einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführung zu unterzeichnen ist. Zur Umsetzung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, eine Person als Schriftführer sowie eine weitere Person als stellvertretende Schriftführerin zu bestellen.

Aus der Vorlage geht hervor, dass die vorgeschlagene Bestellung keine finanziellen Auswirkungen hat. Auch klimarelevante Auswirkungen werden nicht festgestellt.

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