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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 190, Gebiet: Trasse 99 Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 8 BauGB

25/0293 10.07.2025

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität berät über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 190 für das Gebiet „Trasse 99“. Hintergrund ist der Ausbau der A 52 durch die Autobahn GmbH des Bundes, wodurch die bisherige Direktanbindung des Gewerbeparks Brauck an die Europastraße entfällt. Um die Erreichbarkeit des Gewerbegebiets weiterhin zu gewährleisten und Verkehrsverlagerungen in angrenzende Wohngebiete zu vermeiden, ist eine alternative Erschließung vorgesehen.

Die geplante „Trasse 99“ soll entlang der Bergehalde Moltke verlaufen. Diese Variante stellt die kürzeste Verbindung dar und soll Landschaftsbereiche sowie das Naturschutzgebiet nördlich der Mottbruchhalde schützen. Nachdem die Nutzung des Korridors zuvor aufgrund fehlender Flächenzusagen der RAG AG nicht realisierbar war, ermöglicht die aktuelle Entwicklung bei der Haldenbrandsanierung eine neue Planungsgrundlage durch Abstimmung zwischen der Stadt Gladbeck, der Autobahn GmbH und der Emschergenossenschaft. Die Planung und der Bau der Straße sollen durch die Autobahn GmbH im Auftrag der Stadt erfolgen; die Finanzierung ist über Landesmittel für den kommunalen Straßenbau vorgesehen.

Das Verfahren erfordert parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans auch die 23. Änderung des Flächennutzungsplans. Das Plangebiet reicht von der A 52 im Süden bis zur Europastraße im Norden. Die Kosten für das Planungsverfahren werden vorläufig auf etwa 120.000 Euro geschätzt.

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