Bebauungsplan Nr. 181 Gebiet: Welheimer Straße hier: Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 2 Abs. 1 und 4 (BauGB) vom 30.01.2020
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität der Stadt Gladbeck soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 181 im Gebiet Welheimer Straße aufheben. Die Grundlage für das bisherige Verfahren war ein Beschluss vom 30. Januar 2020. Hintergrund der damaligen Planung war der Ausbau der Autobahn A52 durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW, wodurch die bisherige direkte Erschließung des Gewerbeparks Brauck über die Straßburger Straße entfallen wird.
Ursprünglich sollte die Leistungsfähigkeit der Welheimer Straße geprüft werden, um eine alternative Verkehrsführung zu ermöglichen. Da die geplante Trasse entlang der Bergehalde Moltke aufgrund der Brandproblematik der Halde nicht weiterverfolgt werden konnte, wurde eine Untersuchung verschiedener Erschließungsvarianten durchgeführt. Durch den Abschluss der Planungen zur Brandsanierung der Halde ist nun eine technisch mögliche Trassenführung am Fuß der Halde realisierbar geworden. Diese wird in einem separaten Verfahren, dem Bebauungsplan Nr. 190, behandelt. Da außer dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss keine weiteren Verfahrensschritte für den Bebauungsplan Nr. 181 erfolgt sind, ist das Verfahren nicht mehr erforderlich und soll nun offiziell beendet werden.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250801093929-0
Ort
📍 Welheimer Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Welheimer Straße.