Bedarfsfeststellung und -planung gem. KiBiz NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25/0004 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Bedarfsfeststellung und -planung für das Kindergartenjahr 2025/2026 gemäß KiBiz NRW. Das Jugendamt beantragt hierfür bis zum 15. März 2025 Landesmittel für insgesamt 2.779 Kita-Plätze sowie 251 Plätze in der Kindertagespflege. Für Kinder unter drei Jahren wird ein Fehlbedarf von 164 Plätzen bei einer Versorgungsquote von 32,8 % ausgewiesen, während für Kinder über drei Jahre ein Fehlbedarf von 218 Plätzen bei einer Versorgungsquote von 91,2 % besteht.
Die städtischen Kosten für Kindertageseinrichtungen werden mit 16.296.318,73 € veranschlagt, die Kosten für die Kindertagespflege belaufen sich auf 2.651.032,58 €. Zudem sind Zuschüsse für Familienzentren in Höhe von 25.303,62 € und für plusKitas ab 37.955,43 € vorgesehen. Die Finanzierung der 251 Kindertagespflegeplätze durch 75 Kindertagespflegepersonen umfasst einen Gesamtbetrag von 354.795,80 €.
Der Verwaltungsvorschlag sieht vor, 20 Kitas ab zwei Gruppen zu fördern, wobei die Mittelverteilung bei den plusKitas nach dem Anteil der Kinder mit nicht vorrangig deutscher Erstsprache erfolgt. Die jährlichen Aufwendungen im Haushalt werden mit 25.489.835,23 € beziffert. Die Vorlage enthält den Beschlussvorschlag, der Beantragung der Betriebskostenzuschüsse und Landesmittel sowie dem Verteilungsschlüssel für plusKitas und der Förderung der aufgeführten Einrichtungen zuzustimmen. Entscheidungen zur Sonderförderung der Trägeranteile sowie zu den Kosten der neuen Großtagespflege in Rentfort werden in separaten Beschlüssen im ersten Halbjahr 2025 getroffen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250116141623-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20250123080408-0
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