Bedarfsfeststellung und -planung gem. KiBiz NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck bereitet für das Kindergartenjahr 2025/2026 die Bedarfsfeststellung und -planung gemäß der Kita-Bildungsrichtlinie (KiBiz NRW) vor. Ziel ist es, bis zum 15. März 2025 die notwendigen Landesmittel beim Landesjugendamt zu beantragen. In die Planung fließen auch geplante Inbetriebnahmen, wie die städtische Kita Enfieldstraße, sowie Erweiterungen in Rentfort ein.
Basierend auf den Bevölkerungszahlen zum Stichtag 3
- Dezember 2024 besteht im Bereich der unter dreijährigen Kinder ein Bedarf von 918 Plätzen, um eine Versorgungsquote von 40 % zu erreichen. Aktuell werden 754 Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege beantragt, was einem Fehlbedarf von 164 Plätzen entspricht. Für die Gruppe der über dreijährigen Kinder wird eine Versorgungsquote von 98 % angestrebt, wofür 2.491 Plätze benötigt werden. Mit aktuell verfügbaren 2.279 Plätzen ergibt sich hier ein Fehlbedarf von 218 Plätzen.
Die Finanzierung der Betreuungsangebote erfolgt durch Beiträge der Träger, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Gladbeck. Für die Kindertageseinrichtungen werden städtische Kosten in Höhe von etwa 6,9 Millionen Euro veranschlagt, während für die Kindertagespflege ein kommunaler Anteil von rund 2,65 Millionen Euro kalkuliert wird. Die Kosten umfassen unter anderem Zuschüsse für Familienzentren und spezielle Förderprogramme wie plusKiTas. Die entsprechenden Auswirkungen wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 ff. angemeldet.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250116141623-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20250123080408-0