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Beschlussvorlage

Beschluss über die Förderung nach § 48 KiBiz - Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten

25/0109 05.03.2025 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit der Förderung von erweiterten Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2025/26. Grundlage ist § 48 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), der finanzielle Anreize zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten ermöglicht. Das Land gewährt hierfür eine Pauschalförderung in Höhe von 375.610 Euro. Voraussetzung für diesen Zuschuss ist jedoch, dass die Stadt Gladbeck den Betrag um 25 Prozent aufstockt.

Damit verbunden ist eine städtische Beteiligung von 93.903 Euro, wodurch sich die Gesamtfördersumme auf 469.513 Euro erhöht. Die Mittel sollen an die Träger der Kindertageseinrichtungen weitergeleitet werden, sofern diese Öffnungszeiten von mehr als 47 Stunden pro Woche anbieten. Insgesamt sind 18 Einrichtungen betroffen. Ein wesentlicher Teil der Mittel fließt an die Evangelische Kirche und die Stadt Gladbeck selbst.

Der Verteilungsvorschlag wurde bereits mit den Trägern in der Arbeitsgruppe Tagesbetreuung abgestimmt. Für die Kindertagespflege ist derzeit keine Förderung im Rahmen dieser Regelung vorgesehen, da dort kein Bedarf für ergänzende Angebote besteht. Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushalt bereits veranschlagt. Der Beschluss zur Freigabe der Mittel liegt dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vor; Berichterstatter für die Vorlage ist Ralph Kalveram.

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