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Beschlussvorlage

Beteiligung an der Emscher Lippe Energie GmbH hier: Verlängerung der Stimmrechtsbindung bis zum 30.06.2030 und Anpassung des Gesellschaftsvertrages

25/0070 05.02.2025 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Städte Gladbeck und Bottrop sowie die Stadtwerke Gelsenkirchen beabsichtigen, die Stimmrechtsbindung bei der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) bis zum 30. Juni 2030 zu verlängern. Grund für diese geplante Anpassung des Gesellschaftsvertrages ist die Verzögerung des Entflechtungsprozesses der ELE aus dem E.ON-Konzern, insbesondere aufgrund komplexer IT-Umstellungen und notwendiger Vertragsanpassungen.

Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass Westenergie AG im Rahmen der Verlängerung eine einmalige Prämie in Höhe von jeweils 1 Million Euro an die kommunalen Gesellschafter zahlt. Zudem soll die jährliche Garantiedividende in Höhe von mindestens 1,93 Millionen Euro pro Kommune bis zum Geschäftsjahr 2029 fortgeführt werden. Für den Aufsichtsrat ist ab dem 1. Juli 2025 ein rollierendes Vorschlagsrecht für den Vorsitz vorgesehen, das Westenergie, die Stadt Gelsenkirchen/SWG, Bottrop und Gladbeck umfasst. Ein weiterer Bestandteil der Vereinbarung ist die Übernahme von IT-Einführungskosten durch Westenergie in Höhe von bis zu 4 Millionen Euro zugunsten der kommunalen Gesellschafter. Die Erarbeitung eines verbindlichen Maßnahmenplans zur vollständigen Entflechtung soll bis Ende 2025 erfolgen.

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