Beteiligung an der Emscher Lippe Energie GmbH hier: Verlängerung der Stimmrechtsbindung bis zum 30.06.2030 und Anpassung des Gesellschaftsvertrages
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25/0070 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit der Beteiligung der Städte Gladbeck und Bottrop sowie der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH an der Emscher Lippe Energie GmbH. Aufgrund verzögerter Prozesse bei der Entflechtung aus dem E.ON-Konzern wird eine Verlängerung der Stimmrechtsbindung durch die Westenergie AG bis zum 30. Juni 2030 vorgeschlagen.
Das Angebot umfasst verschiedene finanzielle und organisatorische Bestandteile. Für jeden kommunalen Gesellschafter ist eine einmalige Prämie in Höhe von jeweils 1,0 Millionen Euro vorgesehen. Zudem soll die jährliche Garantiedividende in Höhe von 1,93 Millionen Euro pro Kommune bis zum Geschäftsjahr 2029 verlängert werden. Die Westenergie AG übernimmt zudem IT-Einführungskosten bis zu einer Höhe von 4 Millionen Euro. Für die Besetzung des Aufsichtsratsvorsitzes wird ein jährlich rollierendes Vorschlagsrecht ab dem 1. Juli 2025 vorgeschlagen, wobei die Reihenfolge der Städte und Unternehmen festgeschrieben ist. Ein verbindliches Umsetzungskonzept zur Entflechtung soll bis zum 31. Dezember 2025 vorliegen.
Der Rat der Stadt soll der zweiten Ergänzung des Konsortialvertrages sowie dem geänderten Gesellschaftsvertrag zustimmen. Abweichungen von den Entwürfen sind nur bei Vorgaben der Aufsichtsbehörde, von Notaren oder des Registergerichts oder bei nicht wesentlichen redaktionellen Anpassungen zulässig. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages unterliegt dem Vorbehalt der Nichtuntersagung durch die Kommunalaufsicht und muss dieser gemäß den gesetzlichen Vorgaben angezeigt werden.
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