Entwicklung des Bestattungswesens
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 24/0295 des Betriebsausschusses befasst sich mit der Entwicklung des Bestattungswesens der Stadt Gladbeck und der Stabilisierung der Friedhofsfinanzen. Nach Unterdeckungen in der Vergangenheit, unter anderem im Jahr 2019, wurden auf Basis von drei Gutachten der INFA GmbH Anpassungen vorgenommen, um den Gebührenbedarf zu senken. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Maßnahmen war die Neubemessung des grünpolitischen Anteils von 6,7 % auf 17,3 %, was im Jahr 2022 zu einer Entlastung führte. Zudem wurde das Bereitstellungsentgelt reduziert. Seit 2023 trägt der städtische Haushalt durch einen freiwilligen Anteil von 7,7 % insgesamt 25 % der Unterhaltungskosten.
Trotz eines positiven Gebührenergebnisses im Jahr 2023 wird auf den steigenden Anteil von Urnengräbern hingewiesen, der im April 2024 bei 67,7 % lag. Als Reaktion darauf wurde auf dem Friedhof Brauck das neue „Urnen-Baumwahlgrab“ eingeführt, welches ohne zusätzliche finanzielle Auswirkungen für den Haushalt existiert.
Hinsichtlich der Klimawirkung wurde keine Alternativenprüfung durchgeführt, da keine negative oder positive Klimawirkung festgestellt wurde. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Betriebsausschuss den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage ist zur Unterzeichnung durch die erste und zweite Betriebsleitung vorgesehen.
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Dokumente
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